Informationen zur Bootsüberlassung von BRV Verbandsbooten
Der Bayerische Ruderverband kann verbandseigene Boote und Riemen/Skulls auf der Grundlage eines Überlassungsvertrages einem BRV Verein, dem Deutschen Ruderverband (DRV) oder einem der dem DRV angehörigen Landesruderverbände überlassen. Grundsätzlich stehen die Boote des BRV für Lehrgänge und BRV-Veranstaltungen zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Boote auf Antrag und auf der Grundlage eines Überlassungsvertrages für eine befristete Zeit gegen Gebühr zur bootsmäßigen Förderung aussichtsreicher Mannschaften oder für sonstige besondere Zwecke zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke überlassen werden. Die leistungsgerechte Nutzung der Boote wird vorausgesetzt.
Bei Interesse an einer Bootsausleihe sollte eine Vorabanfrage über Ausleihzeitraum und Möglichkeiten rechtzeitig, in der Regel- drei Wochen vor dem geplanten Ausleihe, erfolgen. Hierzu bitte direkten Kontakt mit unserer Landestrainer Anne Bergerhoff oder der Geschäftsstellenleiterin Heidrun Lehmacher aufnehmen.
Folgende Unterlagen sind hierfür von Bedeutung:
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Bootsüberlassungsvertrag mit den Bedingungen für die Überlassung verbandseigener Boote, die der Ausleihende mit Vertragsunterzeichnung akzeptiert
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Übergabeprotokoll Boote Material
BRV Bootsuberlassungsvertrag.pdf
BRV Übergabeprotokoll Boote und Material.pdf
Merkbl. Versicherungs Haftungsverhältn BRV Boote 23.08.2016.pdf